Allgemeine Vertragsbedingungen
In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, übernimmt das Reflex Fordítóiroda (nachfolgend: Übersetzungsbüro) die Erfüllung der Aufträge unter folgenden Bedingungen:
1. CHARAKTER, ZIEL UND UMFANG DER DIENSTLEISTUNG
1.1 Grundlegende Dienstleistungen des Übersetzungsbüros sind: schriftliche oder mündliche Übersetzung, Lektorieren und Beglaubigung.
Als schriftliche Übersetzung gelten alle die Dienstleistungen, deren Ergebnis eine Übersetzung des auf elektronischem oder Papier-Datenträger gespeicherten Quellsprachentextes in die Zielsprache ist, die auf elektronischen oder Papier-Datenträger angefertigt worden ist.
Als mündliche Übersetzung - Dolmetschen - gelten all die Dienstleistungen, deren Ergebnis die mündliche Übersetzung des mündlich verklungenen, auf direktem oder auf elektronischem Wege übermittelten Quellsprachentextes in die Zielsprache ist. Dabei kann die verklungene Übersetzung entweder auf elektronischem Wege (z.B. Tonband) oder auf mechanischem Wege (z.B. Steno) festgehalten werden, dafür sind die Festlegungen aus Punkt 7.3 gültig.
Als Lektorieren gilt die Prüfung einer vom Übersetzungsbüro oder von einem anderen Dienstleister angefertigten Übersetzung. Diese Prüfung erfolgt aufgrund der Sprachrichtigkeit und des Stils, unter Vergleich des Quell- und Zieltextes, entsprechend den Anforderungen der lebendigen Sprache, des Weiteren erfolgt die Prüfung von in der Übersetzung verwendeten Fachausdrücken aufgrund des Ausdruckssystems dieser Fachrichtung.
1.2 Bei schriftlicher Übersetzung muss der Auftraggeber in seinem Auftrag das Ziel der Übersetzung mitteilen. Diese Ziele können z.B. sein:
- Ausschließlich zur Information
- Veröffentlichung (Herausgabe, Werbung usw.)
- Juristische Verwendung (z.B. Patentverfahren)
- Offizielle Übersetzung
- Beglaubigte Übersetzung
- Andere Zwecke, die der Übersetzer berücksichtigen muss
Offiziell ist eine Übersetzung *dann,wenn das Übersetzungsbüro diese lektoriert und auf dem eigenen Vordruck mit Firmenlogo angefertigt wurde und mit dem Originaldokument zusammengebunden sowie mit Klausel und Prägestempel versehen wird.
1.3 Der Auftraggeber muss bei der Bestellung von mündlicher Übersetzung - Dolmetschen - auch den Charakter der Aufgabe angeben:
- Konsekutiv ist das Dolmetschen, wenn der Zielsprachentext nach einem Block des Quellsprachentextes (der aus einem oder mehreren Sätzen bestehen kann) verklingt und wenn zwischen dem Vortragenden des Quellsprachentextes und der Hörerschaft sowie zwischen der die Übersetzung ausführenden Person ein direkter Kontakt besteht.
- Simultan- oder synchronartig gelten all die Dienstleistungen, als deren Ergebnis der Zielsprachentext praktisch zur gleichen Zeit wie der Quellsprachentext verklingt und wenn zwischen dem Vortragenden des Quellsprachentextes und der Hörerschaft sowie zwischen der die Übersetzung ausführenden Person kein direkter Kontakt besteht.
1.4 Wenn der Auftraggeber die Übersetzung für einen Zweck verwendet, der von dem im Auftrag angeführten abweicht, dann lasten daraus entstammende Schäden und Folgen auf dem Auftraggeber.
1.5 Wenn der Auftraggeber den Übersetzungszweck in seinem Auftrag nicht angegeben hat, dann muss das Übersetzungsbüro die Übersetzung seinem besten Wissen nach anfertigen, als hätte der Auftraggeber eine Übersetzung bestellt, die ausschließlich der Information dient.
1.6 Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Verantwortung für die Übersetzung von spezifischen Terminologien, die im zu übersetzenden Dokument vorkommen, die jedoch noch nicht zu Allgemeingut geworden sind - ausgenommen wenn der Auftraggeber zusammen mit dem Auftrag diese Terminologien dem Übersetzungsbüro zur Verfügung gestellt hat.
1.7 Der Auftraggeber kann in seinem Auftrag, aufgrund einer vorab mit dem Übersetzungsbüro erfolgten Vereinbarung, die Verarbeitung der Übersetzung mit irgendeinem Texterstellungsprogramm und deren Lieferung sowohl gedruckt, als auch auf Datenträger bzw. deren beim Übersetzungsbüro erfolgende Archivierung, wegen evtl. später geplanter Änderungen der Übersetzung verlangen.
1.8 Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, das von ihm übersetzte Dokument 1 Jahr lang aufzubewahren.
2. PREIS DER DIENSTLEISTUNG
2.1 Der Dienstleistungspreis wird vom gültigen Gebührentarif des Übersetzungsbüros oder von dem schriftlichen Preisangebot festgelegt, welches vom Übersetzungsbüro auf die Bestellung hin unterbreitet wurde. Ein schriftliches Preisangebot kann nur in Kenntnis des Quellsprachentextes gemacht werden.
Die Abrechnung der schriftlichen Übersetzungen erfolgt im Allgemeinen aufgrund der Anschlagsmenge von der fertig gestellten Übersetzung (Zielsprache) - zusammen mit den Leeranschlägen gerechnet. Das Übersetzungsbüro ist jedoch aufgrund einer mit dem Auftraggeber erfolgenden Vereinbarung dazu berechtigt, auch eine andere Abrechnungseinheit festzulegen bzw. einen Unternehmungspreis in Form eines Betrages zu bestimmen.
Bei der Abrechnung der Dolmetschmenge besteht die Basiseinheit aus der Zeit, die für die Erfüllung des Auftrages aufgewendet wurde (Stunde, Woche, Monat), in diese Zeit wird die Anfahrt an den Ort - bei Erfüllung in der Provinz oder im Ausland - und auch die Zeit für Pausen oder Speisung einberechnet. Bei Erfüllung im Ausland ist der Auftragspreis Gegenstand einer individuellen Vereinbarung.
Das Übersetzungsbüro legt bei Erfüllung von schriftlicher und mündlicher Übersetzung mit geringem Betrag, für die Deckung seiner Sachbearbeitungskosten, die nicht im Verhältnis zu dem geringen Dienstleistungspreis stehen, einen Mindesterstattungspreis, einen sog. Grundpreis fest.
2.2 Das Preisangebot des Übersetzungsbüros ist nur schriftlich (in Form eines Schreibens, elektronischen Schreibens bzw. Fax) - vorausgesetzt, dass das Angebot keinen Gültigkeitszeitraum enthält - höchstens innerhalb 1 Monats, gerechnet ab Ausstellungsdatum des Preisangebots gültig.
2.3 Wenn das Übersetzungsbüro den Dienstleistungspreis aufgrund der Zielsprachentextmenge bestimmt, hat das schriftliche Preisangebot Informationscharakter; die genaue Preisbestimmung ist nämlich in diesem Fall erst aufgrund der fertig gestellten Übersetzung möglich.
2.4 Für das Lektorieren von Übersetzungen, die von anderen angefertigt wurden, ist das Übersetzungsbüro berechtigt - wenn das von dem Niveau der Übersetzung her begründet ist - den diesbezüglichen Übersetzungspreis zu berechnen. 2.5 Der Auftraggeber kann die Änderung der schon angefertigten und gelieferten Übersetzung verlangen. Für den Fall, dass in dem geänderten Text die Änderungen, im Vergleich zur vorherigen Variante, nicht gut erkennbar markiert sind, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, für den gesamten Text die Gebühr für Lektorieren zu berechnen.
Wenn der Auftraggeber nur die Übertragung der Änderungen bestellt und die Änderungen gut erkennbar im Dokument markiert, übersetzt das Übersetzungsbüro nur die markierten Abschnitte und stellt dem Auftraggeber nur die Übersetzung dieser übersetzten Abschnitte bzw. seine sonstigen Nebendienstleistungen in Rechnung.
3. ERFÜLLUNG DES AUFTRAGS
3.1 Wenn das Datum (die Stunde) der Erfüllung ein wesentliches Element des Auftrages ist, dann muss der Auftraggeber das in seinem Auftrag mitteilen.
3.2 Bedingung für die Einhaltung des Erfüllungstermins ist, dass sämtliche Dokumente, die für die Übersetzung erforderlich sind, im Einklang mit der Bestellung beim Übersetzungsbüro eingehen müssen. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, verlängert sich die Erfüllungsfrist um die Verspätungszeit.
3.3 Art und Weise, Ort der Erfüllung werden vom Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro von Fall zu Fall vereinbart. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt die Erfüllung (die Weiterleitung der fertigen Übersetzung) auf die gleiche Weise, wie der Auftraggeber das Originaldokument dem Übersetzungsbüro zukommen ließ.
Bei Weiterleitung per Post gibt das Übersetzungsbüro die Übersetzung, auf seine eigenen Kosten, als Einschreibsendung bei der Post auf. Deren Risiko trägt jedoch der Auftraggeber.
Bei Weiterleitung der Übersetzung auf dem elektronischen Wege unternimmt das Übersetzungsbüro alles was in seiner Macht steht, damit die E-Mail termingerecht und die angehängte Übersetzung unbeschädigt zum Auftraggeber gelangen, aber Verantwortung übernimmt das Übersetzungsbüro nur für die termingerechte Absendung der E-Mail, die die Übersetzung als angehängte Datei in unbeschädigtem Zustand enthält.
3.4 Das Übersetzungsbüro schickt die angefertigte Übersetzung dem Auftraggeber zu bzw. der Auftraggeber kann das fertige Dokument Papier im Übersetzungsbüro übernehmen. Der Auftraggeber ist auch dann verpflichtet, den vollen Rechnungswert zu bezahlen, wenn er die fertig gestellte Übersetzung, trotz der schriftlichen Aufforderung des Übersetzungsbüros, nicht entgegennimmt. Die schriftliche Aufforderung erfolgt, gerechnet ab Erfüllungstermin, nach Ablauf von 15 Tagen. Wenn der Auftraggeber sich auch nach 8 Kalendertagen, gerechnet ab der durch Einschreiben mit Rückantwort bescheinigten Übernahme dieser schriftlichen Aufforderung nicht meldet, um die Übersetzung entgegenzunehmen, sendet das Übersetzungsbüro das übersetzte Material, zusammen mit dem Originaldokument und der Rechnung, die den Preis für die ausgeführten Dienstleistungen enthält, in einem Einschreiben mit Rückantwort an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist in diesem Fall genauso verpflichtet die Rechnung des Übersetzungsbüros zu begleichen, als hätte er die Übersetzung im Übersetzungsbüro entgegengenommen.
4. ABSTANDNAHME VOM AUFTRAG
4.1 Der Auftraggeber kann bei schriftlicher Dienstleistung ohne Folgen von seinem Auftrag Abstand nehmen, wenn zum Zeitpunkt der Meldung dieses Interessenverlusts beim Übersetzungsbüro, mit der Dienstleistungserfüllung noch in keinerlei Form begonnen worden ist.
4.2 Im gegenteiligen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet den Arbeitspreis für die Dienstleistung zu bezahlen, die bis zum Moment der Auftragsabsage erfüllt worden ist.
4.3 Bei Dolmetschen oder Fachübersetzung vor Ort kann der Auftraggeber seinen Auftrag spätestens bis 3 Werktage vor Beginn der Erfüllung ohne materielle Folgen absagen. Bei Absagen des Auftrags, das innerhalb von 3 Tagen erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des voraussichtlichen Dienstleistungspreises zu bezahlen (bei einer max. eintägigen Arbeit) bzw. hat er den auf den ersten Tag der Erfüllung entfallenden Dienstleistungspreis zu bezahlen (bei mehrtägiger Arbeit).
5. QUALITÄTSBEANSTANDUNG UND HAFTUNG
5.1 Das Übersetzungsbüro muss die Übersetzung in guter Qualität anfertigen und zwar so, dass sie dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck entspricht. Das Übersetzungsbüro ist nicht verpflichtet, spezielle Fachwörter, Terminologien zu übersetzen, die in dem zu übersetzenden Text vorkommen (siehe Punkt 1.6).
5.2 Im Zusammenhang mit der Übersetzung kann der Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Übernahme der Übersetzung, im Falle eines Verbrauchervertrages innerhalb von zwei Monaten, bei Dolmetschen jedoch innerhalb der Erfüllung oder spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, gerechnet ab Erfüllung, Beanstandung wahrnehmen. Für Schaden, der aus Mitteilungsverspätung entstammt, ist der Berechtigte verantwortlich.
Schriftliche Dienstleistungen des Übersetzungsbüros betreffend, kann der Auftraggeber, gerechnet ab der Erfüllung, innerhalb von sechs Monaten, im Falle eines Verbrauchervertrages innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren, seinen Haftungsanspruch geltend machen.
Die Qualitätsbeanstandung und der Haftungsanspruch müssen schriftlich, mit den entsprechenden Beweisen untermauert dem Übersetzungsbüro zugesendet werden.
5.3 Im Falle einer schriftlichen Dienstleistung muss der Auftraggeber, dem Übersetzungsbüro, die Möglichkeit und ausreichend Zeit zur Ausbesserung der Mängel sichern. Wenn der Auftraggeber dies verweigert oder einen Dritten um Beheben der Mängel ersucht, befreit er das Übersetzungsbüro von seiner Mängelersatzpflicht.
5.4 Wenn das Übersetzungsbüro den Mängelersatz innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit durchführt, hat der Auftraggeber die Rechnung des Übersetzungsbüros in voller Höhe zu bezahlen.
5.5 Im Falle von mündlicher Übersetzung ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen Reklamationsanspruch bezüglich der Übersetzungsmängel mit Hilfe von drei, mit Namen versehenen, übereinstimmenden und unvoreingenommenen Meinungen zu untermauern. In Ermangelung dieser hat der Auftraggeber die Rechnung des Übersetzungsbüros in voller Höhe zu bezahlen.
5.6 Wenn das Übersetzungsbüro die Mängel nicht während der entsprechenden Fristverlängerung ausbessert, kann der Auftraggeber vom Vertrag Abstand nehmen oder die Verringerung des Entgelts verlangen. Im Falle eines unbedeutenden Fehlers steht dem Auftraggeber kein Recht auf Abstandnahme zu. Ein Fehler ist unbedeutend, wenn im Text kein den Sinn verwirrender Übersetzungsmangel bemerkt werden kann.
5.8 Bei Übersetzungen, die mittels Druckerei oder auf anderem Wege veröffentlicht werden sollen, besteht die Verantwortung des Übersetzungsbüros im Zusammenhang mit evtl. Übersetzungsmängeln nur dann, wenn der Auftraggeber laut Punkt 1.2 vorgegangen ist und wenn das Übersetzungsbüro die Möglichkeit hatte, die Fahne zu kontrollieren oder auf andere Weise die Verfasserkorrektur ausführen konnte. In diesem Fall berechnet das Übersetzungsbüro für die Korrektur ein extra Entgelt.
5.9 Bei Übersetzung von handschriftlichem oder schwer lesbarem Text, für Übersetzungen von unlesbaren bzw. absurden Dokumenten kann der Haftungsanspruch nicht geltend gemacht werden. Schwer schreibbar ist ein Text dann, wenn er in Tabellenform geschrieben ist, wenn er zum überwiegenden Teil Formeln, Indizes enthält oder wenn beim Niederschreiben des Textes ein abweichendes ABC (z.B. das lateinische oder kyrillische) angewendet werden muss.
5.10 Bei mündlicher Übersetzung kann, für die Übersetzung von quellsprachigen Texten, die in einem speziellen Dialekt verklingen, die die normale Sprechgeschwindigkeit übersteigen oder die unter qualitativ schlechten technischen Bedingungen übermittelt werden (wenn der Frequenzbereich für die Wahrnehmung des menschlichen Ohrs um mehr als 30 % eingeengt wird oder die Einsetzbarkeit der Anlage ansonsten schwer beschränkt wird) bzw. bei der Übersetzung von Quellsprachtexten, die auch in der Quellsprache nicht gedeutet werden können, die Haftung nicht geltend gemacht werden.
5.11 Stilistische Verbesserungen (Änderungen), unrichtige Übersetzungen von speziellen Fachausdrücken (besonders Fachausdrücke der Branchen bzw. die von der Auftraggeberfirma intern verwendet werden) sowie das Vermeiden von Abkürzungsübersetzungen kann, wenn der Auftraggeber diese nicht gleichzeitig mit der Bestellung an das Übersetzungsbüro übergeben hat, nicht als Übersetzungsmangel anerkannt werden.
5.12 Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Verantwortung für die Umschreibung von Namen und Adressen mit nicht lateinischen Schriftzeichen oder aus nicht lateinischen Schriftzeichen. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, wenn der Auftraggeber die Umschreibung der Namen und speziellen Bezeichnungen in lateinischen Druckbuchstaben, auf einem extra Blatt übergibt.
5.13 Für an den Rechentechnikgeräten des Auftraggebers eintretende Inkompatibilität einer Übersetzung, die mit einem Texterstellungsprogramm angefertigt wurde, das in der Bestellung vorab festgelegt oder in dem Auftrag nicht zur Bedingung gemacht und auch auf Datenträger geliefert wurde, übernimmt das Übersetzungsbüro keine Verantwortung.
Das Übersetzungsbüro führt auf Bestellung des Auftraggebers, die auf Datenträger erfolgende Archivierung mit der höchsten Sorgfalt aus, Schadensanspruch jedoch, den der Auftraggeber wegen Datenverlust geltend machen will, wird vom Übersetzungsbüro in jedem Fall zurückgewiesen.
5.14 Wenn der Auftraggeber die Übersetzung mit Dringlichkeit, aber ohne Lektorieren bestellt, schließt dies notwendigerweise die Kontrolltätigkeit des Übersetzungsbüros aus, die der gebräuchlichen Praxis entspricht und die auf hohem Niveau durchgeführt wird. In diesem Fall übernimmt das Übersetzungsbüro keine Verantwortung für evtl. in der Übersetzung vorkommende Ungenauigkeiten, obgleich es die Übersetzung auch in diesem Fall mit der möglichst größten Genauigkeit und Aufmerksamkeit handhabt.
5.15 Die Reproduktion der Zahlen erfolgt aufgrund des Manuskriptes. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Valuten und Ähnlichem übernimmt das Übersetzungsbüro keine Verantwortung. 5.16 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, die Übersetzung mit der entsprechenden Umsicht auszuführen, aber es kann nicht dazu verpflichtet werden, den subjektiven Erwartungen des Auftraggebers zu entsprechen.
5.17 Das Übersetzungsbüro übernimmt keinerlei Verantwortung für Übersetzungsfehler, die sich aus Fehlern, Auslassungen, Zweideutigkeiten ergeben, die in dem zur Übersetzung übergebenen Text vorkommen oder für Übersetzungsfehler, die sich aus einem Text ergeben, der auch in der Quellsprache nicht auszulegen ist.
5.18 Manuskripte, Originaldokumente, die vom Auftraggeber auf Papier- oder elektronischem Datenträger dem Übersetzungsbüro zur Verfügung gestellt wurden und Ähnliches muss bei der Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber zurückgegeben werden - bei auf dem Postwege erfolgender Erfüllung zusammen mit der Übersetzung, in sonstigen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet für die Übernahme zu sorgen.
5.19 Das Übersetzungsbüro übernimmt die Verpflichtung, all seine internen und externen Mitarbeiter, die in das zu übersetzende Dokument bzw. in die fertig gestellte Übersetzung Einblick bekommen, zur Geheimhaltung aller so erworbenen Informationen zu verpflichten.
6. SCHADENSERSATZ
Das Übersetzungsbüro haftet für Schaden, den es dem Auftraggeber mit seiner Dienstleistung verursacht hat laut den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Es ist nicht verpflichtet den Teil des Schadens zu erstatten, der infolge des Auftraggeberverhaltens entstanden ist. Für entgangenen Gewinn besteht die Verantwortung des Übersetzungsbüros nur wenn dessen ausdrücklicher kausaler Zusammenhang mit der Übersetzung bewiesen wird.
7. BEZAHLUNG
7.1 In Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung erfolgt die Bezahlung per Überweisung. In Bezug auf die Zahlungsfrist trifft das Übersetzungsbüro mit dem Auftraggeber die Vereinbarung individuell.
7.2 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt - besonders bei einem neuen oder weniger bekannten bzw. bei einem nicht pünktlich zahlenden Auftraggeber - Anzahlung oder Teilzahlung zu verlangen.
7.3 Die Dienstleistung des Übersetzungsbüros gilt als Geistesschöpfung. Das Übersetzungsbüro hält bis zur vollen Bezahlung der Rechnung seine Rechte aufrecht, die mit der Nutzung seiner Geistesschöpfung verbunden sind. Die Genehmigung der Nutzung kann nur mit Bezahlung der vollen Rechnung als erteilt betrachtet werden.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist dieser verpflichtet auch die jeweils gültigen Verzugszinsen zu bezahlen.
7.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich das Übersetzungsbüro das Recht vor, die bei ihm befindlichen anderen Übersetzungsaufträge bis zur fehlenden Finanzerfüllung auszusetzen. Diese Bedingung bezieht sich auch auf die Bestellungen des Auftraggebers, für die von den Partnern ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde.
8. ENTSCHEIDUNG VON STRITTIGEN FRAGEN, GERICHTSSTAND
8.1 Die vertragschließenden Partner unternehmen alles, um ihre mit den Dienstleistungen des Übersetzungsbüros verbundenen Streitangelegenheiten auf friedlichem Wege zu regeln. Wenn das nicht möglich ist, dann ersuchen die Partner das Országos Fordítóiroda (Ungarisches Übersetzungsbüro), eine aus 3 Personen bestehende, unparteiische Gutachterkommission für die Entscheidung des Streits zu ernennen. Die damit verbundenen Kosten werden von dem Partner getragen, dessen Standpunkt die Kommission annimmt. Die Entscheidung der Schiedskommission wird von den Partnern für ihre Person als bindend angenommen.
8.2 Für die Entscheidung von Rechtsstreiten, die sich aus dem vertraglichen Verhältnis ergeben, die nicht fachlichen Charakters sind, ist das laut Sitz des Übersetzungsbüros befugte Gericht zuständig.
Miskolc, 1. Januar 2007
e.h. Lajos Énekes
Geschäftsführer
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